Berechnung Einsatzzeiten
Hier können Sie die Ermittlung der erforderlichen Einsatzzeiten für die Betreuung Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eigenständigen vornehmen.
Hier können Sie die Ermittlung der erforderlichen Einsatzzeiten für die Betreuung Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eigenständigen vornehmen.
Nach aktuellen Erkenntnissen sind Aerosole der Hauptübertragungsweg des neuartigen Corona-Virus. Aerosole sind feinste Partikel in der Luft, die beim Atmen, Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden und an denen Viren anhaften können. Sie können über die Atemluft in die Atemwege anderer Personen gelangen oder über den Kontakt mit Oberflächen übertragen werden.
Insbesondere in geschlossenen Innenräumen können Sie über einen längeren Zeitraum in der Luft verbleiben und stellen somit ein Infektionsrisiko dar. Hält man sich länger in einem schlecht oder nicht belüfteten Innenraum auf, verteilen sich die Aerosole im gesamten Raum und die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung erhöht sich.
Häufiges und richtiges Lüften kann helfen, ein Übertragungsrisiko durch an Aerosolen anhaftenden Krankheitserregern deutlich zu reduzieren und ist ein wichtiger Bestandteil des Infektionsschutzes.
Stellen Sie eine ausreichende Frischluftzufuhr von außen durch freie oder technische Lüftung sicher.
Richtiges und fachgerechtes Lüften von Gebäudeinnenräumen bewirkt eine wirksame Verringerung der Konzentration von Viren, die z. B. durch Sprechen, Niesen oder Husten ausgeschiedenen werden. Dies senkt das Infektionsrisiko in Räumen, die von mehreren Personen genutzt werden.
Wichtig: Durch einzelne lüftungstechnische Maßnahmen können Infektionsgefahren zwar minimiert, aber nicht vollständig ausgeschlossen werden. Wirksamer Infektionsschutz besteht aus der AHA+L-Formel = Abstand, Hygiene, Alltagsmasken + Lüften!
Lüften Sie ihre Räume durch das Öffnen von Fenstern, sollten in Corona-Zeiten Büro-, Veranstaltungs- und Seminarräume alle 20 Minuten für mindestens 5 – 10 Minuten gelüftet werden. Dabei ist die Stoßlüftung mit weit geöffneten Fenstern und am besten auch mit zusätzlich weit geöffneten Türen am effektivsten.
Minimieren Sie bei RLT-Anlagen den Umluftbetrieb. Wenn möglich, verzichten Sie ganz darauf. Kann ein Umluftbetrieb nicht vermieden werden, sollten nach Möglichkeit höhere Filterstufen eingesetzt werden (z. B. von Klasse F7 auf F9), sofern technisch möglich können auch HEPA-Filter der Klassen H13 oder H14 verwendet werden.
Generell sollte darauf geachtet werden, dass sich möglichst wenige Personen gleichzeitig in einem Raum aufhalten. Kann eine hohe Belegungsdichte in Innenräumen nicht vermieden werden, ist eine Überprüfung der Luftqualität sinnvoll. Hierbei wird die CO2-Konzentration mithilfe von CO2-Messgeräten oder –Ampeln gemessen. Hinweis: In Nicht-Pandemiezeiten sind bis zu 1.000 ppm CO2 akzeptabel. Dieser Wert sollte in Zeiten einer Pandemie immer unterschritten werden.
Mobile und dezentrale Lüfter arbeiten nicht mit frischer Luft von außen, sondern mit der Luft, die sich im Raum befindet. Es findet also kein Luftaustauch statt. Stattdessen wird die vorhandene Luft durch den Lüfter schneller im Raum durchmischt und verteilt so die möglicherweise virenbelasteten Aerosole – dies führt zu einem höheren Infektionsrisiko.
Urheber der zuvor genannten Informationen zum Arbeiten ist die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW), Körperschaft des öffentlichen Rechts, Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Wir bieten in diesem Jahr an unserem Standort in 64589 Stockstadt am Rhein folgende Termine für die Ausbildung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer an:
09.11.2020 (Standort Biebesheim)
25.01.2021
22.03.2021
03.05.2021
05.07.2021
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmeranzahl je Seminar auf 6 Teilnehmer begrenzt ist und die vorgeschriebenen aktuellen Arbeitsschutzstandards eingehalten werden.
Die Veranstaltungen haben jeweils einen zeitlichen Umfang von ca. 2,5 Stunden.
Die Seminarkosten in Höhe von 195 € (netto) beinhalten theoretische Schulung, praktische Ausbildung am Brandsimulator, Teilnehmerunterlagen, Teilnahmezertifikat.
An Arbeitsplätzen sind stets Bewegungsflächen gemäß den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung vorzusehen. Die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) „Raumabmessungen und Bewegungsflächen“ A1.2 konkretisiert diese grundlegenden Anforderungen an Bewegungsflächen. Abweichend davon sollen zur Einhaltung der Abstandsregel Arbeitsplätze in Arbeitsstätten so angeordnet werden, dass zwischen den für die Erfüllung der Arbeitsaufgabe anwesenden Beschäftigten ein Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten werden kann. Hierzu können insbesondere die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden:
Kann die Abstandsregel zwischen den Arbeitsplätzen aus betriebstechnischen Gründen nicht eingehalten werden und sind zur Arbeitsausführung nicht nur einzelne Kurzzeitkontakte der an diesen Arbeitsplätzen Beschäftigten notwendig, sind als technische Maßnahme Abtrennungen zu installieren. Abtrennungen aus transparentem Material sind zu bevorzugen, um erforderlichen Sichtkontakt und ausreichende Beleuchtungsverhältnisse sicherzustellen.
Durch die Abtrennungen darf es nicht zu zusätzlichen Gefährdungen kommen. Dazu ist beispielsweise eine ausreichende Stabilität zu gewährleisten und spitze Ecken oder scharfe Kanten zu vermeiden.
Mit der Abtrennung wird eine Trennung der Atembereiche zwischen Beschäftigten oder zwischen Beschäftigten und Kunden (zum Beispiel an Kassenarbeitsplätzen, Bedientheken) erzielt. Der obere Rand der Abtrennung muss für Sitzarbeitsplätze mindestens 1,5 m über dem Boden enden, für Steharbeitsplätze sowie bei Sitzarbeitsplätzen mit stehenden Kunden mindestens 2 m über dem Boden. Die Abtrennung kann – falls nötig – Öffnungen außerhalb des Atembereichs (zum Beispiel zum Bezahlen bzw. zum Bedienen des Kartenlesegerätes, gegebenenfalls auch zur Warenherausgabe) aufweisen. Beide Seiten der Abtrennung sind arbeitstäglich mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel zu reinigen.
Zu den Raumabmessungen und Bewegungsflächen
Vor Corona zeigten sich viele Arbeitgeber kritisch gegenüber der mobilen Arbeit von zu Hause aus. Studien und die aktuellen Erfahrungen zeigen, dass diese Skepsis oft unbegründet ist. Im Gegenteil: für Arbeitnehmer und Arbeitgeber tun sich viele Vergünstigungen auf.
Viele Mitarbeitende haben die Vorteile des mobilen Arbeitens im Homeoffice zu schätzen gelernt und sparen sich gerne die Fahrt ins Büro. Das bedeutet für Arbeitnehmer:
· mehr Zeit
· weniger Stress
· geringere Kosten
· Beitrag zum Umweltschutz
· mehr Flexibilität für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
· erweiterter Zugang zu gesünderer Ernährung
· mehr Freizeit für Sport und Hobbies
Weniger bekannt sind die Pluspunkte für Arbeitgeber, wenn Beschäftigte, deren Tätigkeit, und deren Zuhause Homeoffice-tauglich sind und gut ins Homeoffice eingeführt werden:
· fokussiertes Arbeiten ohne Ablenkungen erhöht die durchschnittliche Produktivität um 13%
· Einsparpotenzial beim Betriebsmittel Büro liegt bei ca. 20%
· Einsparpotenzial wird ohne Stellenabbau und ohne Produktivitätsverlust erreicht
· Leistungsausfall sinkt, aufgrund geringerer Ansteckungsgefahr (Erkältung, Magen-Darm, etc.)
· weniger Krankmeldungen (wegen eingeschränkter Leistungsfähigkeit) – geringere Lohnfortzahlungen
· Pünktlichkeit, da keine wetter- oder verkehrsbedingte Verspätung
· Reputation als attraktiver Arbeitgeber mit zeitgemäßen und nachgefragten Arbeitsplatzmodellen
· Homeoffice als Anreiz, um qualifizierte Fachkräfte überregional oder international zu gewinnen
Mit geeigneten Kommunikationsmittel, -regeln und -wegen, regelmäßigem Austausch, festen Bürotagen, Mitarbeitergesprächen und Schulungen –auch Auffrischung der DSGVO, die übrigens auch im Büro turnusmäßig durchgeführt werden sollten, unterstützen Sie die Homeworker und profitieren als Unternehmer vom Homeoffice.
Urheber der zuvor genannten Informationen zum Arbeiten im Homeoffice (mobiles Arbeiten) in der Corona-Krise: Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gemeinnützige Gesellschaft mbH, Weinsbergstraße 190, 50825 Köln
Um die rechtlichen Vorgaben auch im Home-Office sicher zu stellen sind zwei Faktoren aus Sicht vom Arbeitsschutz mit zu berücksichtigen.
1. Durchführung der Gefährdungsbeurteilung der Home-Office-Arbeitsplätze.
Hier können wir unsere Kunden aktiv mit unserer Bewertung mittels Checklistenverfahren und Fotodokumentation unterstützen. Somit werden die rechtlichen Vorgaben aus der Ferne effektiv und wirtschaftlich umgesetzt.
2. Unterweisung zum Thema Home-Office und der DSGVO
Die Unterweisungen zu den genannten Themen können rechtssicher und flexibel mittels E-Learning durchgeführt werden.
Unternehmer sind gemäß des Arbeitsschutzgesetzes und der Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) dazu verpflichtet, Unterweisungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz durchzuführen, wenn
DIE ARBEITSSCHUTZBERATER bieten eine Internetplattform für diese Unterweisungen an. Dieses E-Learning-Angebot umfasst Basismodule, Sonderthemen und Spezialunterweisungen. Darüber hinaus können Unternehmen weitere Themen, die speziell ihren Betrieb betreffen, ergänzen und die Unterweisungen so individuell und betriebsspezifisch anpassen.
Unsere Leistungen
Die Vorteile der Online-Unterweisungen
Hier können Sie weitere Informationen zum Thema Online-Unterweisungen als PDF herunterladen.
Wir haben unser Schulungsprogramm für Unternehmen oder einzelne Teilnehmer um die zukunftsorientierten Technologien erweiterter. Somit stehen jetzt vier verschiedenen Formen an der individuellen und flexiblen Aus- und Weiterbildung in Form von Webinaren, E-Learning, Inhouse-Schulungen in ihrem Unternehmen oder Schulung in unseren Schulungsräumen zur Verfügung.
Gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 sind bestimmte Aus- und Weiterbildungen sowie die jährlichen Unterweisungen der Mitarbeiter rechtlich und verbindlich erforderlich. Diese rechtlichen Vorgaben haben wir mit dem Einsatz der neuen Technologien im Bereich Webinare und E-Learning kombiniert so das digitales Lernen durch mehr Lerneffizienz und Flexibilität möglich ist und gleichzeitig auch noch mehr Flexibilität und Wirtschaftlichkeit gegeben ist.
Wir bieten in diesem Jahr an unserem Standort in 64584 Biebesheim am Rhein folgende Termine für die Ausbildung der Brandschutz- und Evakuierungshelfer an:
Bitte beachten Sie das die Teilnehmeranzahl je Seminar auf 8 Teilnehmer begrenzt ist und die vorgeschriebenen aktuellen Arbeitsschutzstandards eingehalten werden.
Die Veranstaltungen haben jeweils einen zeitlichen Umfang von ca. 2,5 Stunden.
Die Seminarkosten in Höhe von 195 € (netto) beinhalten theoretische Schulung, praktische Ausbildung am Brandsimulator, Teilnehmerunterlagen, Teilnahmezertifikat.