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GOA Prüfsiegel für Roth GmbH Die Arbeitsschutzberater
Ihr bundesweiter Dienstleister für
Arbeitsschutz, Brandschutz und Arbeitsmedizin

  • 13. Januar 2014

    Biologische ArbeitsstoffeBiologische Arbeitsstoffe sind natürliche und genetisch veränderte Bakterien, (Schimmel-)Pilze und Viren, Zellkulturen und Endoparasiten, die Infektionen, sensibilisierende oder toxische Wirkungen beim Menschen hervorrufen können. Nach ihrem Infektionsrisiko werden die biologischen Arbeitsstoffe in vier Risikogruppen (RG) eingeteilt. Das Gefährdungspotential der eingruppierten Agenzien steigt von RG 1 bis 4 an.

    Zu den Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen zählen neben ihrer Herstellung und Verwendung auch der berufliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, biologischen Produkten, Gegenständen und Materialien, wenn dabei biologische Arbeitsstoffe freigesetzt werden und Beschäftigte damit in Kontakt kommen können.

    Solche Tätigkeiten werden im gewerblichen Bereich und im öffentlichen Dienst beispielsweise in Biotechnologie-Unternehmen, im Gesundheitswesen, in der Entsorgungswirtschaft, in der Baubranche, Laboratorien und in der Landwirtschaft ausgeübt.

    Schutz der Beschäftigten

    Zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe stellt die Biostoffverordnung (BioStoffV) die grundlegende Rechtsvorschrift dar. Der Arbeitgeber hat eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen, die Auskunft über das Vorkommen von biologischen Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz und über mögliche Gefährdungen der Beschäftigten geben soll. Dabei sind erforderliche Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Neben Informationen über die vorliegenden Mikroorganismen (Identität, Einstufung, infektiöse, sensibilisierende und toxische Eigenschaften) sind Informationen über Betriebsabläufe und Arbeitsverfahren, Art und Dauer der Tätigkeiten und damit verbundene Übertragungswege, mögliche Expositionen sowie Erfahrungen aus vergleichbaren Tätigkeiten von Bedeutung.

    Gefährdungsbeurteilung gemäß BioStoffV

    Die Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen und danach bei maßgeblichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen sowie beim Auftreten arbeitsbedingter Infektionen, Erkrankungen oder gesundheitlicher Bedenken gegen die weitere Ausübung der Tätigkeit zu aktualisieren.

    Wir unterstützen Sie mit folgenden LeistungenWir unterstützen Sie bei der Umsetzung der BioStoffV

    • Durchführung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen
    • Vorbereitung und Umsetzung von organisatorischen Schutzmaßnahmen
    • Beratung bei der Anpassung von technischen Lösungsansätzen
    • Erstellung von Hygieneplänen und Hygienemanagementsystemen
    • Schulung der Mitarbeiter und Führungskräfte
    • Arbeitsmedizinische Untersuchungen und Impfungen

    • biologische arbeitsstoffe
    • biologische arbeitsstoffe unterweisung
    • biologische arbeitsstoffe
    • biologische arbeitsstoffe unterweisung

Roth GmbH | Berliner Straße 34 | 64589 Stockstadt am Rhein

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