Evakuierungsübung/Räumungsübung als Notfallmaßnahme
Der Ernstfall kommt immer unangemeldet
Der Arbeitgeber hat entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung/Räumung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.
Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung/Räumung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen.
Durchführung von Räumungsübungen/Evakuierungsübungen
Evakuierungshelfer Ausbildung: Erstmalige Evakuierungsübung / Räumungsübung
Die Räumungs- und Evakuierungsübung für alle Mitarbeiter im Unternehmen wird im Rahmen einer Schulung die aus einem theoretischen Teil (Grundlagenwissen Brandschutz und kurzer Lehrfilm) und einem praktischen Teil der aus der Erläuterung der technischen und baulichen Brandschutzeinrichtungen im Gebäude, Simulation einer Evakuierung mit Megaphoneinsatz, Aufsuchen des Sammelplatzes und Live-Demo mittels Wasserlöscher ohne Feuer durchgeführt.
Die Brandschutz- und Evakuierungshelfer erhalten entsprechende Teilnehmerunterlagen und ein Teilnahmezertifikat.
Wiederholung der Evakuierungsübungen/Räumungsübungen
Eine Wiederholung der Räumungs- und Evakuierungsübung erfolgt dann in einem zeitlichen Abstand von ca. 12 Monaten ohne erneute Schulung und ohne vorherige Ankündigung.
- räumungsübung
- brandschutzübung
- evakuierungsübung
- evakuierungshelfer ausbildung
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