DGUV Vorschrift 2
Mit der DGUV Vorschrift 2 (DGUV V2) „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ gibt es erstmals eine einheitliche und gleich lautende Vorgabe zur Konkretisierung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Vorschrift beschreibt neben der erforderlichen Fachkunde vor allem die Aufgaben der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sowie die verschiedenen Betreuungsmodelle.
Was hat sich durch die DGUV V2 geändert?
Unternehmer erhalten durch die neue DGUV V2 mehr Flexibilität bei der Erfüllung der rechtlichen Pflichten im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie werden hinsichtlich der Ausgestaltung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung stärker in die Verantwortung genommen, sich mit Sicherheit und Gesundheit in ihren Unternehmen auseinanderzusetzen.
Leistungsorientierter Ansatz
Die Aufgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung werden auf der Grundlage detaillierter Leistungskataloge ermittelt. Daraus lassen sich der notwendige Zeitaufwand und die personellen Ressourcen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt ableiten. Ausgangspunkt sind stets die im jeweiligen Unternehmen vorhandenen Arbeitsbedingungen und Gefährdungen.
Unsere Lösung
Durch den Handlungsspielraum den die DGUV Vorschrift 2 im Bezug auf die Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung der Unternehmen zulässt, können wir Ihnen ein individuelles und flexibles Betreuungskonzept auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung erstellen, das wir jährlich Ihren Bedürfnissen anpassen können.
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