DGUV Vorschrift 3 Elektroprüfungen
Elektrische Geräte und Anlagen
Alle Geräte und Anlagen, die elektrische Energie nutzen, erzeugen, speichern, umleiten, messen, verteilen oder verbrauchen gelten als elektrische Betriebsmittel im Sinne der DGUV Vorschrift 3. Hierzu zählen auch Hilfsmittel und Schutzvorrichtungen, die mit Strom in Kontakt kommen können.
Prüffristen
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme, müssen für Wiederholungsprüfungen, Prüffristen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung nach §3 Betriebssicherheitsverordnung, festgelegt werden.
Prüfungspflicht
Entsprechend der TRBS 1201 unterliegen „alle Arbeitsmittel und überwachungsbedürftige Anlagen“ einer Prüfungspflicht.
Prüfung vom Fachmann
Wie in der TRBS 1203 festgelegt, dürfen diese Prüfungen ausschließlich von entsprechend ausgebildetem, prüfungserfahrenem und zur „Befähigten Person“ erklärtem Personal durchgeführt werden. Selbstverständlich sind unsere Mitarbeiter ausschließlich erfahrene und geschulte Elektrofachkräfte die nach dieser technischen Regel befähigt sind.
Wir prüfen die elektrische Betriebssicherheit
Sie benötigen ein Angebot für die Prüfung unterschiedlicher Gerätschaften? Ob elektrische Geräte, Maschinen oder ganze Anlagen, wir schnüren Ihnen ein individuelles Paket, angepasst auf Ihre speziellen Bedürfnisse.