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GOA Prüfsiegel für Roth GmbH Die Arbeitsschutzberater
Ihr bundesweiter Dienstleister für
Arbeitsschutz, Brandschutz und Arbeitsmedizin

  • 13. Januar 2014

    LebensmittelhygienerechtMikrobiologische Gefahren

    Die Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) gilt für alle Unternehmen, die im Anschluss an die Urproduktion gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen. Also richtet sie sich an Unternehmen der Lebensmittelindustrie, an Lagerei- und Speditionsunternehmen, den Groß- und Einzelhandel, den ambulanten Handel, an die Gastronomie und an Betriebe für Gemeinschaftsverpflegung.

    Der Gesetzgeber hat die Art und Weise der Umsetzung der Vorschriften gleich mitgeregelt: Gefordert wird ein Sicherheitssystem nach den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes. Hazard (Gefährdung) Analysis (Analyse) Critical (Kritisch) Control (Lenkung) Point (Punkt) meint die Installation eines Eigenkontrollsystems durch die Betriebe, das die Lebensmittelsicherheit gewährleistet und der Abwehr gesundheitlicher Gefahren dient.

    Bedeutung von HACCP

    HACCP ist das Kürzel für „Hazard Analysis Critical Control Points“ und meint die Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte – und zwar auf allen Stufen der Zubereitung, Verarbeitung, Herstellung, Verpackung, Lagerung, Beförderung, Verteilung, Behandlung und des Verkaufs von Lebensmitteln.

    Geltungsbereich der Verordnung

    Die HACCP Verordnung betrifft sämtliche Betriebe, in denen mindestens eine der genannten Tätigkeiten ausgeübt wird. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob es sich um Einrichtungen mit oder ohne Erwerbszweck handelt.

    Grundsätze vom HACCP System

    Lebensmittel verarbeitende und in Verkehr bringende Betriebe müssen gemäß den Grundsätzen des HACCP Systems die für die Lebensmittelsicherheit kritischen Punkte feststellen und dafür Sorge tragen, dass angemessene Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, durchgeführt, eingehalten, überprüft und dokumentiert werden.

    HACCP in der Küchenpraxis

    Die einzelnen Arbeitsschritte müssen lückenlos erfasst, die kritischen Kontrollpunkte definiert, kontrolliert und für die Lebensmittel überwachenden Organe (Kontrollbehörden) nachvollziehbar dokumentiert werden.

    Das erfordert Wissen – Wissen, über das laut Verordnung alle Personen, die mit Lebensmitteln umgehen, verfügen müssen. Das heißt: Jeder Mitarbeiter muss in Fragen der Lebensmittelhygiene geschult und motiviert werden, dies in seinem Tätigkeitsbereich umzusetzen.

    Wir unterstützen Sie in den folgenden Bereichen:

    • Küchen (Großküchen und Gemeinschaftsgastronomie)
    • Pflege (Pflege- und Betreuungseinrichtungen)
    • Krankenhaus (Krankenhäuser, Kliniken, Arztpraxen)
    • Kindertagesstätten

    Wir unterstützen Sie mit folgenden LeistungenHACCP - Lebensmittelhygiene

    • Durchführung der notwendigen Gefährdungsbeurteilungen
    • Unterstützung bei der Erstellung HACCP-Konzept
    • Erstellung der HACCP-Dokumentationen
    • Erstellung von Kontroll- und Checklisten
    • Durchführung von HACCP-Schulungen
Roth GmbH | Berliner Straße 34 | 64589 Stockstadt am Rhein

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