Betreuungskonzepte – passend zu Ihrem Bedarf
Um einen umfassenden Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber für alle Unternehmen, die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, die sogenannte Grund- und anlassbezogene Betreuung oder Regelbetreuung vor. Diese übernehmen wir für Unternehmen aller Größen und Branchen. Alternativ kommt für Betriebe auch die projektbezogene Betreuung infrage.
Wir beraten Sie bei der Auswahl.
Unsere Betreuungsmodelle im Überblick:
- DGUV Vorschrift 2
- Regelbetreuung
- Basisbetreuung (Grund- und anlassbezogene Betreuung)
- Projektbezogene Betreuung
- arbeitsschutzbetreuung
- arbeitsschutz betreuung
- arbeitsschutzbetreuung
- arbeitsschutz betreuung