Arbeitsschutz Betreuungskonzepte – passend zu Ihrem Bedarf
Um einen umfassenden Arbeitsschutz zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber für alle Unternehmen, die mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigen, die sogenannte Regelbetreuung vor. Diese übernehmen wir für Unternehmen aller Größen und Branchen. Alternativ kommt für kleinere Betriebe auch die bedarfsorientierte Betreuung infrage.
Wir beraten Sie bei der Auswahl.
Unsere Betreuungsmodelle im Überblick:
- DGUV Vorschrift 2
- Regelbetreuung
- Grund- und anlassbezogene Betreuung
- Alternative Betreuungsform – Unternehmermodell
- arbeitsschutzbetreuung
- arbeitsschutz betreuung
- arbeitsschutzbetreuung
- arbeitsschutz betreuung