SIGEKOs: Sicherheit auf Baustellen
Laut § 3 der Baustellenverordnung (BaustellV) muss ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SIGEKO) bestellt werden, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind. Der SIGEKO erstellt unter anderem Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne für die Arbeit auf der Baustelle und überprüft deren Einhaltung während des laufenden Bauvorhabens.
Wir stellen für Ihre Baustellen bundesweit den SIGEKO, damit Sie sicher sein können, dass dort alle erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden.
Unsere Leistungen im Detail
- Koordination von am Bau beteiligten Firmen
- Erstellen von Vorankündigungen und Versand an die zuständige Behörde
- Erstellen und Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß BaustellV
- Vor-Ort-Betreuung
- Baustellenbegehungen
- Erstellen der Unterlagen für spätere Arbeiten am Bauwerk
- Erstellen von Baustellenordnungen