Hauterkrankungen
Unser arbeitsmedizinischer Dienst berät Sie im Hinblick auf die Umsetzung technischer, organisatorischer oder personenbezogener Hautschutzmaßnahmen und die Notwendigkeit von Vorsorgeuntersuchungen.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung legen Sie mit uns gemeinsam die gegebenenfalls notwendigen Maßnahmen fest.
Folgende Leistungen bieten wir an:
- Gefährdungsbeurteilungen zu Hautbelastungen
- Beratung zum Einsatz persönlicher Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Hautschutzpräparate
- Erstellung von Hautschutzplänen
- Erstellung von Betriebsanweisungen
- Durchführung der Unterweisungen
- Vorsorge G 24 – Hauterkrankungen