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GOA Prüfsiegel für Roth GmbH Die Arbeitsschutzberater
Ihr bundesweiter Dienstleister für
Arbeitsschutz, Brandschutz und Arbeitsmedizin

  • 6. Januar 2018

    Die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen für Arbeitsmedizin gelten bereits für Unternehmen mit nur einem sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Aus gutem Grund: Denn sie schützen die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit den Bestand des Unternehmens. 

    Arbeitsmedizinische Maßnahmen verhindern Unfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen – seien sie körperlich oder psychisch. Damit verringern sie gleichzeitig den Krankenstand und die Fluktuation im Unternehmen.

    Was gehört dazu?

    Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge gehört es, die Erste Hilfe im Betrieb richtig zu organisieren, den Einfluss der Arbeitsbedingungen auf die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermitteln und Gefährdungen zu beurteilen. Arbeitsmedizinisches Fachpersonal berät Unternehmer und Beschäftigte außerdem in Fragen zur Vorsorge, zum Beispiel bei drohenden Gesundheitsgefahren durch gefährliche Stoffe, Lärm, Infektionen, Stress oder Suchterkrankungen, sowie bei Fragen zur Ergonomie.

    Gesund durch das neue Jahr

    DIE ARBEITSSCHUTZBERATER prüfen gemeinsam mit Ihnen,

    • welche arbeitsmedizinischen Leistungen für Ihren Betrieb vorgeschrieben oder darüber hinaus sinnvoll sind und
    • welche Art der Betreuung für Ihr Unternehmen die beste ist.

    Wir halten unsere Kunden mit branchenspezifischen Informationen immer auf dem neuesten Stand und stehen darüber hinaus jederzeit für telefonische Beratungen zur Verfügung. Damit Sie sicher sein können, das Bestmögliche für die Gesundheit von Beschäftigten und Unternehmen zu tun.

    Bringen Sie sich und Ihr Unternehmen gesund durch das neue Jahr!

    Sprechen Sie uns an!


    Hier können Sie weitere Informationen zum Thema Arbeitsmedizin als PDF herunterladen.


Roth GmbH | Berliner Straße 34 | 64589 Stockstadt am Rhein

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