Vorgaben zur Ersten Hilfe rechtskonform umsetzen
Die Technische Regel für
Arbeitsstätten – ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“
wurde hinsichtlich der Platzierung von Verbandkästen angepasst.
Verbandkästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind.
Alle Details finden Sie hier in der ASR A4.3.