Unterweisungspflicht
Gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 sind die Unternehmen verpflichtet, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Spätestens zum Jahreswechsel werden nämlich wieder zahlreiche Unterweisungen fällig. Wir haben Ihnen die erforderlichen Unterweisungsthemen zum Brandschutz beigefügt.
» Brandschutz – Umgang mit Feuerlöschern
» Brandschutz – Notfallmaßnahmen