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GOA Prüfsiegel für Roth GmbH Die Arbeitsschutzberater
Ihr bundesweiter Dienstleister für
Arbeitsschutz, Brandschutz und Arbeitsmedizin

  • 18. November 2019

    Gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 sind die Unternehmen verpflichtet, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Spätestens zum Jahreswechsel werden nämlich wieder zahlreiche Unterweisungen fällig. Wir haben Ihnen die erforderlichen Unterweisungsthemen zum Brandschutz beigefügt.


    » Brandschutz – Prävention

    » Brandschutz – Umgang mit Feuerlöschern

    » Brandschutz – Notfallmaßnahmen


     

Roth GmbH | Berliner Straße 34 | 64589 Stockstadt am Rhein

Die Arbeitsschutzberater hat 5,00 von 5 Sternen von 1 Bewertung auf Google | Arbeitsschutz, Brandschutz & Arbeitsmedizin Beratung für Unternehmen