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GOA Prüfsiegel für Roth GmbH Die Arbeitsschutzberater
Ihr bundesweiter Dienstleister für
Arbeitsschutz, Brandschutz und Arbeitsmedizin

  • 19. August 2019

    Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verpflichtet die Arbeitgeber dazu, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, egal ob dort aktuell eine schwangere/stillende Kollegin arbeitet oder nicht. Die jeweiligen Arbeitsbedingungen, die eine Gefährdung darstellen können, müssen ermittelt und dokumentiert werden.

    Weiterhin ist beim bekannt werden einer Schwangerschaft eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung gemäß MuSchG durchzuführen. Die Schwangerschaft ist der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.

    Bitte beachten Sie das hier bei Verstößen seit dem 01.01.2019 Bußgelder verhängt werden.

     

     


    MuSchG – Die wichtigsten Änderungen


     

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