Mutterschutzgesetz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) verpflichtet die Arbeitgeber dazu, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, egal ob dort aktuell eine schwangere/stillende Kollegin arbeitet oder nicht. Die jeweiligen Arbeitsbedingungen, die eine Gefährdung darstellen können, müssen ermittelt und dokumentiert werden.
Weiterhin ist beim bekannt werden einer Schwangerschaft eine personenbezogene Gefährdungsbeurteilung gemäß MuSchG durchzuführen. Die Schwangerschaft ist der zuständigen Aufsichtsbehörde zu melden.
Bitte beachten Sie das hier bei Verstößen seit dem 01.01.2019 Bußgelder verhängt werden.
MuSchG – Die wichtigsten Änderungen