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GOA Prüfsiegel für Roth GmbH Die Arbeitsschutzberater
Ihr bundesweiter Dienstleister für
Arbeitsschutz, Brandschutz und Arbeitsmedizin

  • 20. Januar 2019

    Um mögliche Gefahrenquellen frühzeitig erkennen und beseitigen zu können, müssen Arbeitgeber die Geräte und Einrichtungen im Betrieb regelmäßig überprüfen lassen. DIE ARBEITSSCHUTZBERATER erklären, welche Gegenstände wie oft geprüft werden müssen.

    Elektrische Geräte und Einrichtungen, Regalanlagen und Lagereinrichtungen, Leitern und Tritte sowie Hubwagen können zur Gefahr für die Mitarbeiter werden. Sind diese Gegenstände schadhaft, können sich die Mitarbeiter verletzten und somit ausfallen. Gehen die Geräte und Einrichtungen ganz kaputt, kostet der Ersatz häufig viel Geld. Geschulte Fachleute erkennen solche Gefahrenquellen sofort.

    Außerdem sind die regelmäßigen Prüfungen gesetzlich vorgeschrieben. Für die verschiedenen Bereiche gelten dabei unterschiedliche Richtlinien – zum einen im Hinblick auf die Sicherheitsvorschriften, aber auch im Hinblick auf die Zeitabstände zwischen den Prüfungen.

    Elektrische Geräte und Einrichtungen
    Bei mobilen elektrischen Geräten – wie zum Beispiel Computern, Druckern, Kaffeemaschinen, Faxgeräten und elektrischen Handwerkzeugen – gewährleistet das DGUV-V3-Prüfsiegel den ordnungsgemäßen Zustand. Je nach Gefährdungspotenzial sollten qualifizierte Prüfer alle 6 bis 24 Monate die Geräte überprüfen. Auch ortsfeste Geräte – wie Leuchten, Verteilungen, Kabel und Leitungen – deckt dieses Siegel ab. Sie müssen aber nur alle vier Jahre überprüft werden.

    Regalanlagen und Lagereinrichtungen
    Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung und der DIN EN 15635 sollten Inspekteure Regalanlagen und Lagereinrichtungen einmal pro Jahr prüfen. Stellen sie dabei Mängel fest, protokollieren sie diese gemäß den Schadensklassen in einem Inspektionsprotokoll.

    Leitern und Tritte
    Die Betriebssicherheitsverordnung sieht auch vor, dass Leitern und Tritte regelmäßig unter die Lupe genommen werden. Hierbei hat das Unternehmen dafür zu sorgen, dass eine befähigte Person die Leitern und Tritte wiederholt auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft. Der zeitliche Abstand zwischen den Prüfungen hängt dabei von den betrieblichen Verhältnissen ab.

    Handhubwagen
    Handbetätigte Handhubwagen ohne Motor sind laut den Unfallverhütungsvorschriften als Flurförderzeuge anzusehen. Deshalb müssen Prüfer sie jährlich begutachten. Dabei müssen sie den Zustand der Bauteile und Einrichtungen prüfen, aber auch darauf achten, dass die Sicherheitseinrichtungen vollständig und wirksam sind. Außerdem muss der Prüfnachweis lückenlos sein. Die Prüfung darf nur eine qualifizierte und erfahrene Person durchführen, die mit den Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften vertraut ist.


    Hier können Sie weitere Informationen als PDF herunterladen.


     

Roth GmbH | Berliner Straße 34 | 64589 Stockstadt am Rhein

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