Erst-Hilfe-Meldeblock
Erste-Hilfe-Maßnahmen sind gemäß DGUV Vorschrift 1 zu dokumentieren und 5 Jahre aufzubewahren.
Nach den neuen Vorgaben zum Datenschutz (DSGVO) ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
Ein Muster Meldeblock für die Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistung finden Sie hier.