Erfüllen der rechtlichen Anforderungen zur Gefährdungsbeurteilungen
In immer mehr Vorschriften wird die Durchführung von unterschiedlichen Gefährdungsbeurteilungen, wie z. B. gemäß Arbeitsstättenverordnung, ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“, TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“, TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung) oder nach dem Mutterschutzgesetz gefordert.
Dadurch haben sich Änderungen bei den Anforderungen und Maßnahmen für Tätigkeiten, Arbeitsbereiche, Arbeitsabläufe oder Maschinen und Geräte ergeben, die bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu berücksichtigen sind.
Wir überprüfen Ihre vorhandene Gefährdungsbeurteilung und geben Ihnen einen Überblick ob ihr Unternehmen über rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen verfügt.
TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffe“