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GOA Prüfsiegel für Roth GmbH Die Arbeitsschutzberater
Ihr bundesweiter Dienstleister für
Arbeitsschutz, Brandschutz und Arbeitsmedizin

  • 28. Januar 2020

    In immer mehr Vorschriften wird die Durchführung von unterschiedlichen Gefährdungsbeurteilungen, wie z. B. gemäß Arbeitsstättenverordnung, ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“, TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“, TRBS 1111 „Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung) oder nach dem Mutterschutzgesetz gefordert.

    Dadurch haben sich Änderungen bei den Anforderungen und Maßnahmen für Tätigkeiten, Arbeitsbereiche, Arbeitsabläufe oder Maschinen und Geräte ergeben, die bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen zu berücksichtigen sind.

    Wir überprüfen Ihre vorhandene Gefährdungsbeurteilung und geben Ihnen einen Überblick ob ihr Unternehmen über rechtskonforme Gefährdungsbeurteilungen verfügt.

    TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffe“

Roth GmbH | Berliner Straße 34 | 64589 Stockstadt am Rhein

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