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GOA Prüfsiegel für Roth GmbH Die Arbeitsschutzberater
Ihr bundesweiter Dienstleister für
Arbeitsschutz, Brandschutz und Arbeitsmedizin

  • 24. Mai 2019

    Es besteht die rechtliche Vorgabe, dafür Sorge zu tragen, dass regelmäßig Begehungen auch zum Brandschutz stattfinden.

    Diese müssen nach den aktuell geltenden Brandschutzvorgaben erfolgen. Grundlegende Hinweise zum Brandschutz, in Bezug auf Arbeitsstätten sind in der der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ aufgeführt.


    ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände


     

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