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GOA Prüfsiegel für Roth GmbH Die Arbeitsschutzberater
Ihr bundesweiter Dienstleister für
Arbeitsschutz, Brandschutz und Arbeitsmedizin

  • 16. August 2019

    Ob Zwei-Mann-Betrieb oder Weltkonzern: Jeder Arbeitgeber, der mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter beschäftigt, muss im Arbeits- und Gesundheitsschutz die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Sonst drohen Bußgelder und sogar Freiheitsstrafen.

    Zahlreiche Vorschriften

    Um abgesichert zu sein, genügt es nicht, wenn das Unternehmen Mitglied in einer Berufsgenossenschaft ist und regelmäßig seine Beiträge abführt. Damit im Schadensfall die Versicherungen auch zahlen, sind viele weitere Vorschriften und Gesetze zu beachten. Hierzu gehören

    • das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG),
    • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
    • die Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und
    • die jeweiligen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften.

    Auch kleine Unternehmen müssen beispielsweise einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit haben. Außerdem sind sie verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz Gefährdungsbeurteilungen vorzunehmen und dies auch zu dokumentieren. Je nach Art und Größe des Unternehmens kommen zahlreiche weitere Vorschriften hinzu.

    Strenge Kontrollen

    Die Gewerbeaufsichtsämter und die Berufsgenossenschaften prüfen sehr genau, ob die Unternehmen ihren Verpflichtungen in Sachen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit nachkommen. Denn die Gesundheit der Mitarbeiter ist ein hohes Gut, das besonderen Schutz verdient. Wenn das nicht der Fall ist, drohen den Verantwortlichen Verwarnungen, Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen. Bei Gefahr im Verzug können auch sofortige Auflagen greifen – bis hin zur Stilllegung der betroffenen Arbeitsmittel oder Anlagen.

    Den Überblick behalten

    Doch für die meisten Unternehmer ist es schwierig, alle Vorschriften zu kennen und zu befolgen. DIE ARBEITSSCHUTZBERATER helfen Ihnen dabei. Wir ermitteln Ihren Bedarf und setzen gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Maßnahmen um. So stellen wir beispielsweise für Sie den arbeitsmedizinischen Dienst sowie den Beauftragten für Arbeitssicherheit und fertigen die gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen an.

    Sprechen Sie uns gerne an.


    Hier können Sie weitere Informationen zum Thema Arbeitsmedizin als PDF herunterladen.


     

Roth GmbH | Berliner Straße 34 | 64589 Stockstadt am Rhein

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