Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizin gemäß ArbMedVV, ASiG und ArbSchG – betriebsärztlich fundiert, präventiv ausgerichtet und rechtssicher umgesetzt. Für die Gesundheit im Arbeitsumfeld und die gesetzeskonforme Gestaltung moderner Arbeitsbedingungen.

Arbeitsmedizin

Gesundheit im Betrieb sichern


Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Tätigkeit übernehmen wir die präventivmedizinische betriebsmedizinische Begleitung gemäß ArbSchG, ArbMedVV und DGUV Vorschrift 2 sowie ASiG– mit Fokus auf individuelle Belastungssituationen, tätigkeitsbezogene Eignung und unternehmensspezifische Anforderungen.

UNSERE LEISTUNGEN

Unsere Leistungen bei Roth GmbH

Eignungsuntersuchungen

Unsere Eignungsuntersuchungen prüfen die gesundheitliche Eignung Ihrer Mitarbeiter – für sichere Personaleinsätze, rechtliche Absicherung und gezielten Gesundheitsschutz.

Arbeitsmedizinische Betreuung

Arbeitsmedizinische Betreuung nach ArbMedVV, ArbSchG und DGUV Vorschrift 2 – sowie ASiG betriebsärztlich begleitet, gesetzeskonform umgesetzt und individuell angepasst für gesunde Arbeitsbedingungen, Vorsorge, Eignungsuntersuchung und nachhaltigen Gesundheitsschutz.

Mutterschutzgesetz

Mutterschutz im Unternehmen gemäß MuSchG – wir unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinischen Beratungen. Für einen rechtssicheren Umgang mit schwangeren Mitarbeitern am Arbeitsplatz.

Impfungen

Arbeitsmedizinische Impfungen nach STIKO, ArbMedVV und DGUV – rechtssicher, individuell beraten und dokumentiert. Für wirksamen Impfschutz bei beruflichem Infektionsrisiko und gesetzlicher Vorsorgepflicht im Unternehmen.

Unsere Standorte

Wenn Sie Fragen haben oder ein Angebot erhalten möchten, freuen wir uns über Ihren Anruf. Oder Sie füllen das Kontaktformular aus und wir melden uns umgehend bei Ihnen!

Stockstadt am Rhein

Marktstraße 6 64589 Stockstadt am Rhein

06158 9999300

Kontaktieren Sie uns!

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Frequently Asked Questions

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen.

Sind die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen vertraulich?
Ja, die Ergebnisse der Vorsorgeuntersuchungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen nur mit Zustimmung der untersuchten Person an Dritte weitergegeben werden. Sie dienen ausschließlich dem Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz.
Welche Gesetze und Verordnungen regeln arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen?
Welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen sich vorsorgemedizinisch untersuchen lassen?
Was passiert, wenn bei einer Vorsorgeuntersuchung gesundheitliche Probleme festgestellt werden?
Was sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen?
Wer ist für die Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge- und Pflichtuntersuchungen verantwortlich?
Welche Untersuchungen werden bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt?
Was ist der Unterschied zwischen Angebots- und Pflichtvorsorge?