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GOA Prüfsiegel für Roth GmbH Die Arbeitsschutzberater
Ihr bundesweiter Dienstleister für
Arbeitsschutz, Brandschutz und Arbeitsmedizin

  • 16. Juni 2017

    Cargo doors at big industrial warehouse building

    Die Auswahl und Prüfung von Türen und Toren ist in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.7 festgelegt. Diese beziehen sich auf alle Türen und Tore in Gebäuden und auf dem Betriebsgelände sowie in vergleichbaren betrieblichen Einrichtungen,

    • die sich auf dem Gelände des Betriebes oder einer Baustelle befinden und
    • zu denen Beschäftige im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben.

    Davon ausgenommen sind Türen und Tore von maschinellen Anlagen sowie Provisorien auf Baustellen.

    Prüfungen mindestens einmal jährlich

    Alle diese Türen und Tore sind vor Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und wiederkehrend mindestens einmal jährlich auf ihre Sicherheit zu überprüfen. Dabei werden zum Beispiel die Schließkräfte und die Reversierfunktion kontrolliert. Das Sicherheitsniveau wird durch die ASR A1.7 definiert.

    Die Prüfung muss von einer befähigten Person durchgeführt und dokumentiert werden.

    Wir übernehmen für Sie die sicherheitstechnische Prüfung gemäß ASR A1.7 von

    • Automatiktüren,
    • Brandschutztoren,
    • Brandschutztüren,
    • Garagentoren,
    • Hoftoren,
    • Rolltoren,
    • Schiebetoren,
    • Schiebetüren,
    • Schnelllauftoren und
Roth GmbH | Berliner Straße 34 | 64589 Stockstadt am Rhein

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